Das Projekt ist nicht nur verkehrspolitisch ein großer Fehler. Auch die Planunterlagen selbst sind in mehreren Punkten mindestens fehlerhaft oder sogar bewusst irreführend.
Der Verkehrsclub Deutschland reicht Klage gegen den Frankenschnellweg ein. Bereits im Ergänzenden Planfeststellungsverfahren hatte der VCD umfangreiche und substanzielle Einwendungen gegen die geplante Stadtautobahn vorgebracht. „Der von der Regierung von Mittelfranken im Juli daraufhin erlassene Beschluss ist nicht geeignet, unsere Bedenken zu zerstreuen“, erklärt Bernd Sluka, der Vorsitzende des VCD Bayern. „Das Projekt ist nicht nur verkehrspolitisch ein großer Fehler. Auch die Planunterlagen selbst sind in mehreren Punkten mindestens fehlerhaft oder sogar bewusst irreführend. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass das Baurecht auf regulärem Weg nicht erlangt werden könnte.“
Das beginnt schon mit der Frage, ob das von der Stadt nachgeschobene Verfahren überhaupt zulässig ist. Aus Sicht des VCD ist ein komplett neues Verfahren einschließlich Prüfung der Umwelt- und überörtlichen Auswirkungen und entsprechender Bewertung von Alternativen erforderlich.
Besonders Anwendung und Auslegung der Ergebnisse des Verkehrsmodells, mit denen der Ausbau gerechtfertigt werden soll, geben Anlass zu erheblichen Bedenken. Zudem ist nach wie vor nicht geklärt wie die höheren Verkehrsmengen auf das innerstädtische Straßennetz geleitet werden sollen. Dies wurde auf dem Erörterungstermin unter anderem von Prof. Harald Kipke, Verkehrsexperte an der TH Nürnberg, verdeutlicht.
Auch an der finanziellen Durchführbarkeit bestehen massive Zweifel. Ein Planfeststellungsbeschluss darf aber nur erlassen werden, wenn die Planung vom Vorhabenträger auch umgesetzt werden kann. Angesichts einer klaffenden Finanzierungslücke von mehr als der Hälfte der prognostizierten Kosten, dürfte das kaum gegeben sein – erst Recht nicht vor dem Hintergrund der Coronakrise. Eine ganze Reihe weiterer gravierender Mängel ergänzt das schiefe Bild. Zum Beispiel wurden bei den Prognosen zu den Luftschadstoffen erhebliche methodische Fehler festgestellt.
Der Vorstand des VCD Bayern hat daher einstimmig entschieden, gegen den der Stadt Nürnberg erteilten „Persilschein“ Rechtsmittel einzulegen. Die Klage wurde nun fristgerecht beim Verwaltungsgericht in Ansbach eingereicht. Die ausführliche Begründung folgt in den nächsten Wochen.